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Investor Relations

Geschützter Bereich für Gesellschafter und Kapitalgeber der neonotu GmbH: Berichte, Kennzahlen und Unterlagen zu Finanzierungsrunden. Wer bereits einen Zugang hat, meldet sich unten an. Wer keinen hat, findet daneben den Weg dorthin.

Wer wir sind

neonotu ist ein Cybersecurity-Unternehmen aus München, nach ISO 27001 und ISO 9001 zertifiziert. Wir testen Infrastrukturen, verteidigen sie und untersuchen Vorfälle forensisch. Aus dieser Arbeit sind fünf eigene Produkte entstanden: Sightadel für Compliance, veyrisk für die Angriffsfläche, Strider für Monitoring, orovar für autonome Reaktion und Valar für den Perimeter. Betrieben werden sie in Deutschland, Vertragspartner ist die neonotu GmbH — die selbst das Mutterunternehmen ist und keine Tochter eines Konzerns außerhalb Europas.

Wie ein Zugang entsteht

Zugänge vergeben wir persönlich und erst nach Prüfung — ein Formular legt hier kein Konto an. Der Weg beginnt mit der Investorenanfrage: Sie beantworten einmal ausführlich, wer investiert, woher das Kapital stammt und was Sie sich vorstellen. Bei vollständigen Angaben melden wir uns in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Was wir vorher klären müssen

Zwei Dinge lassen sich nicht nachverhandeln, und wir sprechen sie deshalb zuerst an.

Erstens die Herkunft des Kapitals. Wir sind an das Sanktionsrecht der Europäischen Union und der Vereinten Nationen gebunden. Kapital mit Bezug zu Russland, Belarus, Iran, Nordkorea oder Syrien können wir nicht annehmen — auch nicht mittelbar über wirtschaftlich Berechtigte oder zwischengeschaltete Gesellschaften. Deshalb fragen wir nach Sitzland, Steueransässigkeit, Mittelherkunft und den wirtschaftlich Berechtigten ab 25 Prozent.

Zweitens die Investitionsprüfung. Als IT-Sicherheitsunternehmen fallen wir unter die sektorspezifische Prüfung nach den §§ 60 ff. der Außenwirtschaftsverordnung. Erwirbt ein Investor von außerhalb der EU zehn Prozent der Stimmrechte oder mehr, ist das beim Bundesministerium für Wirtschaft meldepflichtig und wird geprüft. Das ist kein Ausschlussgrund, sondern ein Verfahren mit Fristen — es gehört von Anfang an in den Zeitplan und nicht in die Woche vor dem Notartermin.

Was uns interessiert

Geld allein ist selten der Engpass. Uns interessiert, was neben dem Kapital hereinkommt: Zugang zu Kunden, ein Vertriebsnetz, Erfahrung mit Internationalisierung, Belastbarkeit bei Folgefinanzierungen. Ebenso offen fragen wir nach Ihren Erwartungen an Mitsprache und Berichtswesen. Eine Beteiligung, bei der beide Seiten etwas anderes erwarten, ist teurer als gar keine.

Investor Relations

Anmeldung

Vertraulich — nur für Gesellschafter und Kapitalgeber der neonotu GmbH. Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung sind nicht gestattet.

Noch kein Zugang

Investorenanfrage

Wir prüfen jede Anfrage einzeln. Die Angaben unten sind kein Formalismus: Als IT-Sicherheitsunternehmen unterliegen wir der sektorspezifischen Investitionsprüfung nach §§ 60 ff. AWV, und wir sind an Sanktionsrecht der EU und der Vereinten Nationen gebunden. Vollständige Angaben ersparen beiden Seiten Monate.

  • Wer investiert und woher das Kapital stammt
  • Größenordnung, Anteil und Zeithorizont
  • Was Sie außer Kapital einbringen

Ab zehn Prozent der Stimmrechte ist ein Erwerb durch einen Investor von außerhalb der EU beim Bundesministerium für Wirtschaft meldepflichtig. Das ist kein Ausschlussgrund — es ist ein Verfahren mit Fristen, das wir gemeinsam einplanen müssen.

Investorenanfrage Etwa zehn Minuten. Antwort bei vollständigen Angaben in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

Fragen zu den Unterlagen

Armin Haller · securebox@neonotu.com

Kontakt

Anmeldung

neonotu · Investor Relations

Investorenanfrage

Wir prüfen jede Anfrage einzeln. Die Angaben unten sind kein Formalismus: Als IT-Sicherheitsunternehmen unterliegen wir der sektorspezifischen Investitionsprüfung nach §§ 60 ff. AWV, und wir sind an Sanktionsrecht der EU und der Vereinten Nationen gebunden. Vollständige Angaben ersparen beiden Seiten Monate.

Ab zehn Prozent der Stimmrechte ist ein Erwerb durch einen Investor von außerhalb der EU beim Bundesministerium für Wirtschaft meldepflichtig. Das ist kein Ausschlussgrund — es ist ein Verfahren mit Fristen, das wir gemeinsam einplanen müssen.

01 Ansprechpartner

02 Wer investiert

Bei einer Privatperson leer lassen.

z. B. Handelsregister München HRB 123456

Bei einer Privatperson: Land des Wohnsitzes.

03 Herkunft des Kapitals

Diese Angaben brauchen wir für die Prüfung nach Sanktionsrecht und Geldwäschegesetz. Sie bleiben bei der Geschäftsführung und gehen an niemanden sonst.

Alle Länder nennen, auch bei mehreren Quellen.

Woher stammen die Mittel?*

Name, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland jeder Person, die mittelbar oder unmittelbar 25 % oder mehr hält. Bei einer Privatperson: „ich selbst“.

Ist eine der genannten Personen eine politisch exponierte Person, Familienangehörige oder nahestehende Person einer solchen?*

Ein Ja ist kein Ausschlussgrund, es löst nur eine genauere Prüfung aus.

Bestehen Verbindungen zu Russland, Belarus, Iran, Nordkorea oder Syrien — als Sitz, Staatsangehörigkeit, Kapitalquelle oder über wirtschaftlich Berechtigte?*

Bitte auch dann „ja“ wählen, wenn die Verbindung mittelbar oder historisch ist, und es unten erläutern.

Sind Sie bereit, Registerauszug, Gesellschafterliste und einen Nachweis zur Mittelherkunft vorzulegen?*

04 Das Vorhaben

Unter 2,5 Mio. EUR führen wir derzeit keine Gespräche.

Ab 10 % greift bei Investoren von außerhalb der EU die Meldepflicht nach AWV.

Instrument*

Bitte auch Wettbewerber nennen. Ein Interessenkonflikt, der später auffällt, beendet Gespräche; einer, der am Anfang steht, lässt sich regeln.

05 Passung und Erwartungen

Was bringen Sie außer Kapital ein?*

Ein belegbares Beispiel sagt mehr als eine Liste von Schlagworten.

Welche Mitsprache erwarten Sie?

Wachstum, Rendite, Exit, strategische Zusammenarbeit — bitte so konkret wie möglich.

✓ Bestätigung

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