Malware-Analyse
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Ein Angreifer kann Spuren auf einem Rechner löschen. Den Datenverkehr, den er dabei erzeugt hat, kann er nicht zurückholen. Deshalb ist das Netzwerk oft die verlässlichste Quelle, wenn die Endgeräte bereits aufgeräumt wurden.

Die Grundlage
In den meisten Fällen liegen Vollmitschnitte nicht vor. Das ist kein Ausschlusskriterium — aus Fluss- und DNS-Daten lässt sich der Ablauf in aller Regel belastbar rekonstruieren.
Vollmitschnitte, sofern vorhanden — die vollständigste, aber seltenste Quelle
wer sprach wann wie lange mit wem
oft der erste Hinweis auf Steuerungsserver
Ziele, Datenmengen, blockierte Versuche
Anmeldungen, Zeiten, Herkunftsadressen
Das Ergebnis
Zeitleiste des Angriffs vom ersten Kontakt bis zum letzten Zugriff
Identifikation der Steuerungsinfrastruktur und ihrer Erreichbarkeit
Nachweis oder Ausschluss eines Datenabflusses, mit Größenordnung
Betroffene Systeme, auch solche ohne auffällige Endgerätespuren
Erkennungsregeln für den Wiederholungsfall
Der Zeitdruck
Ob personenbezogene Daten abgeflossen sind, entscheidet über die Meldepflicht nach DSGVO — und dafür bleiben 72 Stunden. Die Netzwerkforensik ist häufig der einzige Weg, diese Frage belastbar zu beantworten, statt vorsorglich zu melden. Wir richten die Reihenfolge der Auswertung darum an dieser Frist aus.
Davor
Wie gut eine spätere Untersuchung ausfällt, entscheidet sich vor dem Vorfall: Werden Flussdaten überhaupt erhoben? Wie lange werden sie aufbewahrt? Sind die Uhren synchron? Wir prüfen das im Rahmen des ISMS-Aufbaus und richten die Erfassung so ein, dass sie im Ernstfall trägt. Laufend ausgewertet wird sie in Strider.
FAQ
In aller Regel ja. Vollmitschnitte liegen fast nie vor, und die Untersuchung stützt sich deshalb ohnehin überwiegend auf Fluss-, DNS-, Proxy- und Firewall-Protokolle. Daraus lässt sich der Ablauf meist belastbar rekonstruieren. Was fehlt, ist der Inhalt der Verbindungen — nicht die Verbindung selbst.
Häufig ja, und das ist meist die entscheidende Frage. Aus Flussdaten ergibt sich, wie viel in welche Richtung ging; aus DNS und Proxy, wohin. Was ohne Vollmitschnitt in der Regel offenbleibt, ist der genaue Inhalt. Wir schreiben in den Bericht, was belegt ist und was nicht — eine Vermutung als Befund auszugeben hilft Ihnen bei der Meldung nicht.
Zwischen Erstzugang und Entdeckung liegen in der Praxis oft Wochen bis Monate. Protokolle, die nach zwei Wochen überschrieben werden, decken den Anfang des Vorfalls dann nicht mehr ab. Wir empfehlen eine Aufbewahrung, die deutlich darüber hinausgeht — die genaue Dauer klären wir gegen Ihre Datenschutzvorgaben ab.
Eine Zeitleiste entsteht, indem Ereignisse aus verschiedenen Quellen nebeneinandergelegt werden. Gehen die Uhren um Minuten auseinander, verschiebt sich die Reihenfolge — und damit die Aussage darüber, was Ursache und was Folge war. Vor Gericht ist eine solche Zeitleiste angreifbar. Zeitsynchronisation kostet nichts und entscheidet nachträglich über die Verwertbarkeit.
Nein. Wir arbeiten auf Kopien der Protokolle, nicht auf den Systemen selbst. Wo ein Mitschnitt eingerichtet werden muss, geschieht das über einen Spiegelport oder einen passiven Abgriff — der Datenverkehr läuft unverändert weiter.
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