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Digitale Forensik

Mobile Forensik

Auf einem Diensthandy liegen Nachrichten, Standortverläufe, Zugangsdaten und Dokumente — häufig mehr Geschäftsgeheimnisse als auf dem zugehörigen Rechner. Entsprechend oft steht es im Mittelpunkt einer Untersuchung.

Ein einzelnes Mobiltelefon liegt in einer präzisen Halterung auf einer dunklen Untersuchungsfläche, von unten schmal angeleuchtet. Der Raum ringsum bleibt dunkel.

Der Anlass

Typische Anlässe

  1. 01

    Verdacht auf Abfluss von Geschäftsgeheimnissen beim Ausscheiden von Mitarbeitenden

  2. 02

    Verlust oder Diebstahl eines Geräts mit Zugriff auf Unternehmensdaten

  3. 03

    Verdacht auf Überwachungssoftware auf Geräten exponierter Personen

  4. 04

    Rekonstruktion von Kommunikation im Rahmen interner Ermittlungen

  5. 05

    Prüfung eines Geräts als Eintrittspunkt in das Unternehmensnetz

Der Umfang

Was technisch möglich ist

Der Umfang hängt stark von Gerät, Betriebssystemstand und Verschlüsselung ab. Eine logische Sicherung über die Schnittstellen des Geräts ist fast immer möglich; eine vollständige physische Sicherung nur in bestimmten Konstellationen. Wir sagen vor Beginn, was in Ihrem konkreten Fall erreichbar ist — und was nicht. Zusagen, die von der Gerätegeneration abhängen, machen wir nicht ins Blaue hinein.

  1. 01

    Sicherung mit Nachweis der Unverändertheit über Prüfsummen

  2. 02

    Auswertung von Nachrichten, Anruflisten, Kalendern und Kontakten

  3. 03

    Installierte Anwendungen, Berechtigungen und ihr Datenbestand

  4. 04

    Standortdaten und Netzverbindungen, soweit erhoben

  5. 05

    Wiederherstellung gelöschter Inhalte, soweit technisch erreichbar

01

Der Rahmen

Wenn das Gerät auch privat genutzt wird

Bei privat mitgenutzten Geräten steht die Untersuchung unter engen rechtlichen Grenzen. Wir klären den Umfang vorab mit Ihrer Rechtsabteilung, dem Datenschutzbeauftragten und der Mitbestimmung und beschränken die Auswertung auf den vereinbarten Bereich. Private Inhalte, auf die wir dabei stoßen, fließen nicht in den Bericht ein.

02

Die Verwertbarkeit

Beweiskraft

Damit ein Ergebnis vor Gericht oder in einem arbeitsrechtlichen Verfahren trägt, muss die Kette vom Gerät bis zum Bericht lückenlos dokumentiert sein: Wer hatte wann Zugriff, welche Werkzeuge kamen zum Einsatz, welche Prüfsummen belegen die Unverändertheit. Wir arbeiten von Beginn an nach diesem Maßstab — nachträglich lässt er sich nicht herstellen. Für die Einbettung in die Gesamtaufklärung siehe Digitale Forensik.

FAQ

Häufige Fragen

Dürfen wir das Diensthandy eines Mitarbeitenden einfach untersuchen?

Nicht ohne Weiteres. Selbst bei einem reinen Dienstgerät hängt es von Ihrer Nutzungsvereinbarung ab, und sobald private Nutzung erlaubt ist, wird der Rahmen deutlich enger. Wir klären das vor der Sicherung mit Ihrer Rechtsabteilung, dem Datenschutzbeauftragten und der Mitbestimmung. Eine Auswertung ohne diese Klärung ist im Zweifel nicht verwertbar — und schafft ein zweites Problem neben dem ersten.

Können Sie gelöschte Nachrichten wiederherstellen?

Manchmal. Ob es gelingt, hängt vom Gerät, vom Betriebssystemstand und davon ab, wie viel seit dem Löschen passiert ist. Auf modernen, verschlüsselten Geräten ist die Aussicht deutlich geringer als früher. Wir prüfen es, versprechen es aber nicht vorab.

Was sollen wir mit dem Gerät machen, bis Sie es haben?

Nicht ausschalten, nicht zurücksetzen, nicht aktualisieren und niemanden darauf herumsuchen lassen. Jede dieser Handlungen kann Spuren überschreiben. Wenn das Gerät noch verbunden ist und eine Fernlöschung droht, sprechen Sie uns an, bevor Sie es vom Netz nehmen — die Reihenfolge ist hier nicht beliebig.

Sehen Sie dabei auch private Nachrichten?

Bei der technischen Sicherung lässt sich das nicht immer trennen; bei der Auswertung schon. Wir beschränken sie auf den vorab vereinbarten Bereich, und was privat ist, steht nicht im Bericht. Der vereinbarte Umfang wird schriftlich festgehalten, damit später nachvollziehbar ist, wonach gesucht wurde.

Wie lange dauert eine Untersuchung?

Die Sicherung dauert meist Stunden, die Auswertung je nach Fragestellung Tage. Ein klar umrissener Verdacht — etwa der Abfluss bestimmter Dokumente — ist schneller beantwortet als eine offene Suche. Wir schneiden die Fragestellung deshalb vorher zu.

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