Malware-Analyse
Wir zerlegen Schadsoftware in einer abgeschotteten Umgebung und liefern statt eines Laborberichts konkrete Erkennungsre…
AnsehenDigitale Forensik
Auf einem Diensthandy liegen Nachrichten, Standortverläufe, Zugangsdaten und Dokumente — häufig mehr Geschäftsgeheimnisse als auf dem zugehörigen Rechner. Entsprechend oft steht es im Mittelpunkt einer Untersuchung.

Der Anlass
Verdacht auf Abfluss von Geschäftsgeheimnissen beim Ausscheiden von Mitarbeitenden
Verlust oder Diebstahl eines Geräts mit Zugriff auf Unternehmensdaten
Verdacht auf Überwachungssoftware auf Geräten exponierter Personen
Rekonstruktion von Kommunikation im Rahmen interner Ermittlungen
Prüfung eines Geräts als Eintrittspunkt in das Unternehmensnetz
Der Umfang
Der Umfang hängt stark von Gerät, Betriebssystemstand und Verschlüsselung ab. Eine logische Sicherung über die Schnittstellen des Geräts ist fast immer möglich; eine vollständige physische Sicherung nur in bestimmten Konstellationen. Wir sagen vor Beginn, was in Ihrem konkreten Fall erreichbar ist — und was nicht. Zusagen, die von der Gerätegeneration abhängen, machen wir nicht ins Blaue hinein.
Sicherung mit Nachweis der Unverändertheit über Prüfsummen
Auswertung von Nachrichten, Anruflisten, Kalendern und Kontakten
Installierte Anwendungen, Berechtigungen und ihr Datenbestand
Standortdaten und Netzverbindungen, soweit erhoben
Wiederherstellung gelöschter Inhalte, soweit technisch erreichbar
Der Rahmen
Bei privat mitgenutzten Geräten steht die Untersuchung unter engen rechtlichen Grenzen. Wir klären den Umfang vorab mit Ihrer Rechtsabteilung, dem Datenschutzbeauftragten und der Mitbestimmung und beschränken die Auswertung auf den vereinbarten Bereich. Private Inhalte, auf die wir dabei stoßen, fließen nicht in den Bericht ein.
Die Verwertbarkeit
Damit ein Ergebnis vor Gericht oder in einem arbeitsrechtlichen Verfahren trägt, muss die Kette vom Gerät bis zum Bericht lückenlos dokumentiert sein: Wer hatte wann Zugriff, welche Werkzeuge kamen zum Einsatz, welche Prüfsummen belegen die Unverändertheit. Wir arbeiten von Beginn an nach diesem Maßstab — nachträglich lässt er sich nicht herstellen. Für die Einbettung in die Gesamtaufklärung siehe Digitale Forensik.
FAQ
Nicht ohne Weiteres. Selbst bei einem reinen Dienstgerät hängt es von Ihrer Nutzungsvereinbarung ab, und sobald private Nutzung erlaubt ist, wird der Rahmen deutlich enger. Wir klären das vor der Sicherung mit Ihrer Rechtsabteilung, dem Datenschutzbeauftragten und der Mitbestimmung. Eine Auswertung ohne diese Klärung ist im Zweifel nicht verwertbar — und schafft ein zweites Problem neben dem ersten.
Manchmal. Ob es gelingt, hängt vom Gerät, vom Betriebssystemstand und davon ab, wie viel seit dem Löschen passiert ist. Auf modernen, verschlüsselten Geräten ist die Aussicht deutlich geringer als früher. Wir prüfen es, versprechen es aber nicht vorab.
Nicht ausschalten, nicht zurücksetzen, nicht aktualisieren und niemanden darauf herumsuchen lassen. Jede dieser Handlungen kann Spuren überschreiben. Wenn das Gerät noch verbunden ist und eine Fernlöschung droht, sprechen Sie uns an, bevor Sie es vom Netz nehmen — die Reihenfolge ist hier nicht beliebig.
Bei der technischen Sicherung lässt sich das nicht immer trennen; bei der Auswertung schon. Wir beschränken sie auf den vorab vereinbarten Bereich, und was privat ist, steht nicht im Bericht. Der vereinbarte Umfang wird schriftlich festgehalten, damit später nachvollziehbar ist, wonach gesucht wurde.
Die Sicherung dauert meist Stunden, die Auswertung je nach Fragestellung Tage. Ein klar umrissener Verdacht — etwa der Abfluss bestimmter Dokumente — ist schneller beantwortet als eine offene Suche. Wir schneiden die Fragestellung deshalb vorher zu.
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